Die maximale Fahrzeug- und Anhängerzuladung ist technisch verbindlich bis 12 % Steigung und bis zu einer Höhe von 1 000 m über dem Meeresspiegel festgelegt. Bei Fahrten im Hochgebirge wird mit der Abnahme des Luftdruckes auch die Motorleistung geringer und es gilt als Faustformel:
Für jede angefangenen 1 000 m über 1 000 m Meereshöhe ist das max. zulässige Gespanngewicht um 10 % zu reduzieren.
Steilstrecken
ACHTUNG   ACHTUNG:  Die Auflaufbremse eines Anhängers ist nicht durch ABS geregelt.

Vor Gefällstrecken rechtzeitig zurückschalten.
Bei Fahrzeugen mit Automatischer Kupplungs- und Schaltbetätigung wählen Sie manuell je nach Bedarf den ersten oder zweiten Gang.

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